Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit dem Umfang einer Auftragsart (Umsetzung und Fertigung von Sondermöbeln) und der Auslegung des tatsächlichen Charakters eines entsprechenden Bauauftrags.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 11 BVergG 2006; § 5 BVergG 2006; § 4 BVergG 2006

