Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich mit einer Schadenersatzklage, die eine Klägerin wegen des an sich rechtskonformen Widerrufs zweier Vergabeverfahren anstrengte, der durch Fehler eines Auftraggebers notwendig wurde. Geprüft wurde, in wieweit eine Schadenersatzklage unter § 338 Abs 1 BVergG 2006 zu subsumieren wäre und wie die sachliche Zuständigkeit hierbei zu behandeln ist.

