Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit dem Umfang und der Reichweite der Präklusionswirkung und der Frage, ob sich die Bestandskraft von Entscheidungen des Auftraggebers auch auf Nachprüfungsbehörden erstrecken kann.
Rechtsgrundlagen: § 321 BVergG 2006

