Der Autor diskutiert in seinem Beitrag eine Entscheidung des EuGH ua zur Ausgliederung der Auftragsdurchführung in eine beherrschte Tochtergesellschaft. Wie ist eine derartige Konstruktion zu beurteilen? Es werden Ausgangslage, Sachverhalt und Urteil dargestellt und im Anschluss daran verschiedene Aspekte des Judikats besprochen.
EuGH 19.6.2008, Rs C-454/06

