Zusammenfassung: Die Kommission hatte in einem Verfahren nach Art 30 SektorenRL über die Freistellung der österreichischen Stromerzeugung vom Vergaberecht zu entscheiden. Mit Anmerkungen von Christian F. Schneider und Florian Neumayr.
Rechtsgrundlagen: § 179 BVergG 2006; Art 30 SektorenRL

