Zusammenfassung: Das BVA hat es in dieser Sache mit einem Fall zu tun, in welchem die Antragstellerin in ihrem Angebot die Benennung der Subunternehmer zur Behebung " diffiziler Schäden" an Audioguides, entgegen Punkt 4.5 der Ausschreibung unterlassen hat. Wie ist das Angebot der Antragstellerin zu beurteilen?
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006

