Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Entlohnung von Sachverständigen. Wonach richtet sich die Gebühr grundsätzlich? Wie ist die Gebühr zu berechnen, wenn das Gutachten aus Verschulden des SV unvollendet geblieben ist?
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 3 GebAG 1975

