Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob Straßenbauten zu den Tiefbauten und anderen verwandten Bauten zu zählen ist, zu welchen ein Baumeister nach § 99 Abs 1 Z 3 GewO berechtigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 GewO

