Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob die Gebühr des Sachverständigen für die Besprechung mit dem Senat der Mühewaltung zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 GebAG 1975
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Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob die Gebühr des Sachverständigen für die Besprechung mit dem Senat der Mühewaltung zuzurechnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 GebAG 1975
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