Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Vergabeverfahren widerrufen werden kann, wenn nach dem Ausscheiden von Angeboten nur ein einziges Angebot verbleibt. Mit Hinweisen für die Praxis von Robert Keisler.
Rechtsgrundlagen: § 139 Abs 2 BVergG 2006; § 321 Abs 2 BVergG 2006

