Zusammenfassung: Der VKS Wien hatte zu entscheiden, ob der Auftraggeber vor Auftragsvergabe zu prüfen hat, ob kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften durch die Parteien eingehalten werden. Im gegenständlichen Fall sollte der Zuschlag an eine ARGE erteilt werden. Diese Entscheidung wurde durch eine Partei angefochten.

