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Untersagung des Führens von Verhandlungen nicht gelindestes Mittel

VergaberechtDr. Michael Etlinger, Mag. Hubert ReisnerRPA (Index) 2008/6RPA (Index) 2008, 51 - 52 Heft 1 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob eine Untersagung des Führens von Verhandlungen mit Teilnehmern des Wettbewerbs das gelindeste Mittel iSd § 329 Abs 2 BVergG darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 2 BVergG 2006

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