Zusammenfassung: Der VKS Wien hatte über die Antragslegitimation einer Bieterin zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 WVRG 2007
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Zusammenfassung: Der VKS Wien hatte über die Antragslegitimation einer Bieterin zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 WVRG 2007
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