Zusammenfassung: Sofern die Beiziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen aufgrund der fachlichen Unfähigkeit des Auftraggebers zur ordnungsgemäßein Erstellung des Preisblattes erfolgte, muss der Auftraggeber auch die Sachverständigenkosten begleichen.
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 AVG; § 1294 ABGB

