Zusammenfassung: Auch bei nur partieller Klaglosstellung kann ein Ersatzanspruch bezüglich der bezahlten Pauschalgebühr geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen: § 319 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Auch bei nur partieller Klaglosstellung kann ein Ersatzanspruch bezüglich der bezahlten Pauschalgebühr geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen: § 319 BVergG 2006
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