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VfGH: Widerruf im Unterschwellenbereich nach dem WVRG mittels Nachprüfungsantrag nicht bekämpfbar

VergaberechtAnm von Astrid EdlingerRPA (Index) 2006, 242 - 244 Heft 5 v. 1.10.2006

§ 13 Abs 2 Z 3 WVRG

Der VfGH bestätigt die Verfassungskonformität des Wiener Vergaberechtsschutzes im Unterschwellenbereich, der eine Nachprüfung ausschließt und im Fall eines Ausschreibungswiderrufs nur eine Feststellung und Schadenersatz ermöglicht.

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