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VKS Wien: Stillhaltefrist beginnt erst mit begründeter Zuschlagsentscheidung zu laufen

VergaberechtAnm von Robert ErtlRPA (Index) 2006, 257 - 260 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Der VKS betont die Begründungspflicht des Auftraggebers bei der Angebotsbewertung und stellt die Unzulässigkeit des Angebots eines Einheitspreises als Gesamtpreis fest. Weiters erläutert der VKS, dass die Stillhaltefrist durch die Übersendung der begründeten Zuschlagsentscheidung in Gang gesetzt wird.

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