§ 51 Z 6 BVergG 2002
Die Ausschließung eines Bieters wegen der Erteilung von Falschauskünften setzt Verschulden des Bieters voraus.
VwGH 29.3.2006, 2005/04/0038
§ 51 Z 6 BVergG 2002
Die Ausschließung eines Bieters wegen der Erteilung von Falschauskünften setzt Verschulden des Bieters voraus.
VwGH 29.3.2006, 2005/04/0038
