§ 20 Z 13 lit b BVergG 2002; § 93 Abs 3 BVergG 2002; § 98 Z 3 BVergG 2002; § 60 AVG
Die bloße Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten des Auftraggebers ist nicht hinreichend; die Vergabekontrollbehörde trifft vielmehr eine eigene Prüfungs- und Begründungspflicht bezüglich der (Un-)Plausibilität der Zusammensetzung des Gesamtpreises.

