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BVA: fehlende Vollmachtsvorlage führt nicht automatisch zu Ausscheiden

VergaberechtAnm von Roland KataryRPA (Index) 2006, 162 - 165 Heft 3 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Das BVA erläutert, wer zur rechtmäßigen Unterfertigung eines Angebots legitimiert ist und legt dar, dass der fehlende Nachweis der Vertretungsbefugnis nicht zwangsläufig die Angebotsausscheidung zur Folge hat.

Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 5 Z 2 BVergG 2002; § 70 Abs 2 BVergG 2002; § 82 Abs 4 BVergG 2002; § 83 Abs 1 Z 2 BVergG 2002; § 83 Abs 1 Z 8 BVergG 2002

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