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BVA: Ausschluss von Alternativ- und Abänderungsangeboten ist nach dem BVergG 2006 nicht begründungspflichtig

VergaberechtAnm von Michael EtlingerRPA (Index) 2006, 171 - 174 Heft 3 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die Ausschließung von Alternativ- oder Abänderungsangeboten unterliegt im Anwendungsbereich des BVergG 2006 keiner Begründungspflicht.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 BVergG 2006; § 82 Abs 1 BVergG 2006

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