Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der einstweiligen Verfügung im Bereich des Vergaberechts. Die Autorin untersucht zur Darstellung des Themas eine Entscheidung des Vergabekontrollsenats Wien aus dem Jahr 2005. Erörtert werden die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung, die Interessenabwägung, sowie die Abweisung eines solchen Antrags.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 WVRG; § 23 WVRG

