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Verkennung des Antragsinhalts durch Behörde

VergaberechtRPA (Index) 2006/1RPA (Index) 2006, 53 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 11 Abs 2 Z 1 lit a TVergNG 2002

Die Behörde, nämlich der UVS, hat einen Antrag einer Partei falsch verstanden. Die Partei wollte ein Nachprüfungsverfahren. Der UVS nahm an, dass die Ausschreibungsbedingungen bekämpft werden sollten, doch diese war auch den Akten nicht ersichtlich.

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