Art 7 B-VG
Die beschwerdeführende Partei verwechselte zwei Bescheide in ihrer Beschwerde. Sie sprach von Angelegenheiten, die im entsprechenden Bescheid nicht erwähnt wurden. Die Behörde handelte nicht willkürlich.
VfGH 06.06.2005, B 918/03
Art 7 B-VG
Die beschwerdeführende Partei verwechselte zwei Bescheide in ihrer Beschwerde. Sie sprach von Angelegenheiten, die im entsprechenden Bescheid nicht erwähnt wurden. Die Behörde handelte nicht willkürlich.
VfGH 06.06.2005, B 918/03
