vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Rechtsnachfolge in die Antragslegitimation bei der Feststellung von Vergaberechtswidrigkeiten

VergaberechtRPA (Index) 2006/10RPA (Index) 2006, 56 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 20 Z 32 BVergG 2002; § 6 NÖVergNPG

Ein Antrag auf Feststellung einer Vergaberechtswidrigkeit kann von einem Unternehmer eingebracht werden, der Interesse am Verfahren hatte und durch die Rechtswidrigkeit einen Schaden erlitten hat. Eine Rechtsnachfolge in die Antragslegitimation ist aber nicht möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!