§ 113 BVergG 1997; § 164 Abs 1 Z 3 BVergG 2002; § 341 Abs 3 BVergG 2006
Der Beitrag widmet sich der Frage ob eine Feststellung möglich ist nach dem ein Widerruf erfolgte. Es geht vor allem um einen zwar rechtmäßigen, aber verschuldeten Widerruf. Der Autor beschreibt zur Darstellung des Themas zwei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2005.

