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Nach Auftragserteilung ist eine Verletzung im Recht auf Zuschlagserteilung nicht möglich

VergaberechtRPA (Index) 2006/8RPA (Index) 2006, 56 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 34 Abs 1 VwGG; § 20 TVergG 1998

Wurde bereist der Auftrag erteilt, dann kann auch keine Verletzung im Recht auf Zuschlagserteilung vorliegen. Entscheidend für eine Beschwerde an den VwGH ist nämlich die Verletzung in einem subjektiven Recht. Fehlt dies, ist eine Beschwerde nicht zulässig.

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