§ 34 Abs 1 VwGG; § 20 TVergG 1998
Wurde bereist der Auftrag erteilt, dann kann auch keine Verletzung im Recht auf Zuschlagserteilung vorliegen. Entscheidend für eine Beschwerde an den VwGH ist nämlich die Verletzung in einem subjektiven Recht. Fehlt dies, ist eine Beschwerde nicht zulässig.

