Art 14b B-VG; Art 83 B-VG; Art 138 B-VG; § 135 BVergG 2002; § 6 Abs 2 Krnt VergaberechtschutzG
Der Beitrag widmet sich der Frage, welche Behörde für das Fußballstadion Klagenfurt zuständig ist. Die Autorin behandelt zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des VfGH aus dem Jahr 2005. Erörtert werden die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuständigkeit als Nachprüfungsbehörde.

