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Konzessionsvergabe ohne öffentliche Ausschreibung verletz Diskriminierungsverbot der Grundfreiheiten

VergaberechtRPA (Index) 2005/6RPA (Index) 2005, 359 Heft 6 v. 1.12.2005

Art 12 EG; Art 43 EG; Art 49 EG

Die Grundfreiheiten müssen auch im Vergaberecht eingehalten werden. Wenn eine Konzession vergeben wird, ohne, dass vorher eine öffentliche Ausschreibung erfolgt ist, dann sind die Grundfreiheiten verletzt. Insbesondre das Verbot der Diskriminierung.

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