vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mit Berichtigung dürfen aus wesentliche Bedingungen der Ausschreibung geändert werden

VergaberechtRPA (Index) 2005/28RPA (Index) 2005, 258 Heft 4 v. 1.7.2005

§ 20 OÖVergNG; § 39 BVergG 1997

Eine Berichtigung der Ausschreibung kann erfolgen, wenn eine Änderung in den Bestimmungen der Ausschreibung währen der Angebotsfrist erfolgt. Eine Verlängerung der First zur Stellung von Angeboten hat zu erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!