§ 20 OÖVergNG; § 39 BVergG 1997
Eine Berichtigung der Ausschreibung kann erfolgen, wenn eine Änderung in den Bestimmungen der Ausschreibung währen der Angebotsfrist erfolgt. Eine Verlängerung der First zur Stellung von Angeboten hat zu erfolgen.
§ 20 OÖVergNG; § 39 BVergG 1997
Eine Berichtigung der Ausschreibung kann erfolgen, wenn eine Änderung in den Bestimmungen der Ausschreibung währen der Angebotsfrist erfolgt. Eine Verlängerung der First zur Stellung von Angeboten hat zu erfolgen.
