Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht den Bereich der Direktvergaben und deren Unzulässigkeit. Der Autor beschreibt zur Darstellung dieses Themas eine Entscheidung des UVS Tirol. Untersucht werden vor allem die Folgen einer unzulässigen Direktvergabe, so vor allem die daraus entstehenden Nichtigkeit der Zuschlagserteilung.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 BVergG 2002; § 100 BVergG 2002

