Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Widerruf der Ausschreibung. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Thematik eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2005. Untersucht wird vor allem die Frage, inwieweit ein Widerruf in einem Nachprüfungsverfahren bekämpft werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 56 BVergG 1997; § 113 BVergG 1997

