Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Materie des Ausscheidungsgrundes. Der Autor behandelt zur Darlegung dieses Themas eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Erörtert wird vor allem die Frage, welche Folgen ein nicht offenkundiger Ausscheidungsgrund hat und welche Legitimation dann der Auftraggeber hat.

