Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Ausschreibung und die Berichtigung dieser durch den Auftraggeber. Es geht um die Frage, inwieweit Fehler der Ausschreibung den Bieter beeinflussen und für ihn Risiken, die oft nicht tragbar sind, darstellen. Der Autor beschreibt zur Darstellung dieses Problems eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004.

