§ 163 Abs 1 BVergG 2002
Auch eine Bietergemeinschaft kann einen Nachprüfungsantrag stellen. Dies geht jedoch nur in ihrer Gesamtheit. Einzelne Mitglieder können nicht Partei im Nachprüfungsverfahren sein.
VwGH 20.10.2004, 2004/04/0105
§ 163 Abs 1 BVergG 2002
Auch eine Bietergemeinschaft kann einen Nachprüfungsantrag stellen. Dies geht jedoch nur in ihrer Gesamtheit. Einzelne Mitglieder können nicht Partei im Nachprüfungsverfahren sein.
VwGH 20.10.2004, 2004/04/0105
