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Keine nachträgliche Ausweitung des Antrags auf andere Entscheidungen

VergaberechtRPA (Index) 2004/76RPA (Index) 2004, 403 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 13 Abs 8 AVG

Der Antrag auf Nachprüfung im Vergabeverfahren zielt auf die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung ab. Ein solcher Antrag kann im Nachhinein nicht mehr auf andere Entscheidungen ausgeweitet werden. Dies entspricht § 13 Abs 8 AVG.

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