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Anfechtbarkeit der Zuschlagsentscheidung trotz Verletzung von Formvorschriften

VergaberechtRPA (Index) 2004/63RPA (Index) 2004, 344 Heft 5 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung muss den entsprechenden Formvorschriften genügen. Allerdings kann eine Zuschlagsentscheidung auch angefochten werden, wenn diese Formvorschriften verletzt wurden. Es hat dann eine Nichtigerklärung zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 13 BVergG 2002; § 42 BVergG 2002; § 100 Abs 1 BVergG 2002

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