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Fehlen der geforderten Sicherheitszertifizierung, mangelnde Antragslegitimation

VergaberechtRPA (Index) 2004/62RPA (Index) 2004, 344 Heft 5 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Die notwendigen Sicherheitszertifikate müssen erbrachte werden. Liegen diese nicht vor, dann ist das Angebot auszuscheiden. Der ausgeschiedene Bieter kann dann durch eine Zuschlagsentscheidung auch nicht mehr beeinträchtigt werden

Rechtsgrundlagen: § 98 Z 8 BVergG 2002; § 163 Abs 1 BVergG 2002

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