Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Thematik von Übergangsbestimmungen im Bereich des Vergaberechts. Der Autor beschreibt zur Darlegung der Materie eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Untersucht wird vor allem § 188 Abs 3 BVergG 2002, da dieser die Anwendung von Bestimmungen verlangt, die noch nicht Teil der Rechtssetzung sind. In dieser Hinsicht wird dir Konformität mit dem Gemeinschaftsrecht untersucht.

