Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich den Bestimmungen des neuen BVergG 2002, insbesondere geht es um die neuen Bestimmungen zur Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren. Der Autor untersucht die allgemeinen Bestimmungen und die Spruchpraxis. Er beschreibt vor allem die Rechtslage beim Teilnahmeantrag und die Frage, inwieweit sich die Rechtsprechung in diesem Bereich verändert hat.
Rechtsgrundlagen: BVergG 2002

