§ 85 Abs 2 VfGG; BVergG
Der Beitrag untersucht die Thematik der aufschiebenden Wirkung, vor allem im Bereich des Vergabeverfahrens. Der Autor bezieht sich zur Darstellung des Problems auf einen Beschluss des VfGH aus dem Jahr 2004. Untersucht werden vor allem die Folgen einer aufschiebenden Wirkung und die Frage, ob eine solche den öffentlichen Auftraggeber zu sehr begünstigt.

