Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt den Leistungsgegenstand im Bereich des Vergabeverfahrens. Der Autor beschreibt zur Darstellung dieses Themas eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Untersucht werden die notwenigen Anforderungen an den Leistungsgegenstand, insbesondere welche Freiräume der Auftraggeber hat.

