Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Regelungen zur Gleichbehandlung im Rahmen des Vergabeverfahrens. Erörtert wird auch die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs zu beachten. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Thematik eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2003. Nach dieser ist aber eine kollektivvertragliche Ungleichbehandlung nicht relevant im Bereich des Vergabeverfahrens.

