Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt den Widerruf im Bereich des Vergabeverfahrens, insbesondere die Frage des Zusammenhangs mit der Rechtsmittelrichtlinie. Der Autor bezieht sich zur Darstellung dieser Thematik auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamtes an den EuGH aus dem Jahr 2004. Untersucht wird die unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie, die Nichtigerklärung eines Widerrufs und die Antragslegitimation.

