Die Normierung einer Verpflichtung zur Anrufung der Schlichtungskommission als Voraussetzung für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens widerspricht dem telos der RL 89/665/EWG .
EuGH 19.6.2003, Rs C-410/01
Die Normierung einer Verpflichtung zur Anrufung der Schlichtungskommission als Voraussetzung für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens widerspricht dem telos der RL 89/665/EWG .
EuGH 19.6.2003, Rs C-410/01
