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VfGH: Hohe (Personal-)fixkosten als plausible Erklärung bei Preisprüfung?

VergaberechtAnmerkung von Roland KataryRPA (Index) 2003, 342 - 345 Heft 6 v. 1.11.2003

Art 7 Abs 1 B-VG; § 44 Abs 5 WLVergG; § 45 WLVergG; § 47 Z 3 WLVergG

Auch die betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbare, unangemessene Preisbildung kann als nicht plausible Zusammensetzung des Gesamtpreises qualifziert werden, die die Angebotsausscheidung rechtfertigt. Bei Preisdifferenzen von ca 6,7 % muss eine vertiefte Angebotsprüfung nicht zwingend durchgeführt werden.

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