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BVA: Keine Parteistellung trotz rechtlichen Interesses eines Bieters

VergaberechtAnmerkung von Stephan HeidRPA (Index) 2003, 284 - 285 Heft 5 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Die Beteiligung am Nachprüfungsverfahren eines Konkurrenten begründet zwar wegen des Vorliegens eines rechtlichen Interesses die Parteistellung iSd § 8 AVG, aber nicht iSd § 165 BVergG. Ein derartiger Beteiligungsantrag muss abgewiesen werden.

Rechtsgrundlagen: § 165 BVergG; § 8 AVG

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