Zusammenfassung: Gegenständlich beantwortet der UVS die Frage, ob ein ausgeschiedener Bieter zur Geltendmachung behaupteter Rechtswidrigkeiten aktivlegitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 163 BVergG 2002
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Gegenständlich beantwortet der UVS die Frage, ob ein ausgeschiedener Bieter zur Geltendmachung behaupteter Rechtswidrigkeiten aktivlegitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 163 BVergG 2002
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