Zusammenfassung: Gegenständlich beantwortet der UVS die Frage, ob die mangelhafte Verlesung des Firmenwortlautes bei Angebotseröffnung Konsequenzen in Bezug auf das weitere Verfahren bedingt.
Rechtsgrundlagen: § 88 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Gegenständlich beantwortet der UVS die Frage, ob die mangelhafte Verlesung des Firmenwortlautes bei Angebotseröffnung Konsequenzen in Bezug auf das weitere Verfahren bedingt.
Rechtsgrundlagen: § 88 BVergG 2002
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