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Rechtsprechung - UVS Vorarlberg

VergaberechtRPA (Index) 2003, 251 Heft 3 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Wurde die Rechtmäßigkeit des Ausscheidens eines Bieters auch durch die Vergabekontrollbehörde bestätigt, ist der ausgeschiedene Bieter zur Geltendmachung von Rechtswidrigkeiten im fortgeführten Vergabeverfahren nicht mehr legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 98 BVergG 2002; § 163 Abs 1 BVergG 2002

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